FAWOS — Wohnungssicherung

FAWOS — Wohnungssicherung

Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen, sind wir nicht ständig tele­fo­nisch erreich­bar. Wir bitten um Ihr Ver­ständ­nis. Wenn Sie uns tele­fo­nisch nicht erreichen können, möchten wir Sie bitten, uns per E‑Mail zu kontaktieren:

• Für alle Mieter*innen aus Privat- und Genos­sen­schafts­woh­nun­gen mit gericht­lich anhän­gi­gen Verfahren (Kündigung, Räu­mungs­kla­ge, Räu­mungs­ter­min) bitten wir Sie, sich direkt an folgende E‑Mail-Adresse zu wenden: delo@volkshilfe-wien.at.

• Für alle Mieter*innen aus Privat- und Genos­sen­schafts­woh­nun­gen ohne gericht­lich anhän­gi­ges Verfahren steht Ihnen die all­ge­mei­ne FAWOS-Adresse zur Verfügung: fawos@volkshilfe-wien.at.

Sie werden dann auf eine Rück­ruf­lis­te gesetzt. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der vor­ran­gi­gen Bear­bei­tung von Räu­mungs­ter­mi­nen und ‑klagen die Wartezeit nicht genau fest­ge­legt werden kann.

Bitte Sie um Geduld, da wegen der hohen Fall­zah­len die Fälle mit Klagen und Räu­mungs­ter­mi­nen vor­ge­zo­gen werden müssen. Es wird sich auf jeden Fall jemand bei Ihnen melden!

Fach­stel­le für Wohnungs­sicherung — Wer sind wir?

Die Fach­stel­le für Wohnungs­sicherung, FAWOS, ist eine Ein­rich­tung der Volks­hil­fe Wien im Auftrag der Stadt Wien. Unser Team besteht aus enga­gier­ten und gut aus­ge­bil­de­ten Sozialarbeiter*innen. Bei uns erhalten Bewohner*innen von Privat‑, Genos­sen­schafts- und fremd­ver­wal­te­ten Gemein­de­woh­nun­gen in Wien, die vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind, Beratung und Unterstützung.

Unser Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen für Ihre Pro­blem­la­gen zur Sicherung Ihrer Wohnung zu suchen, Sie zu beraten und zu begleiten.

Wir vergeben keine Wohnungen.

Die Beratung erfolgt frei­wil­lig und kostenlos.

 

Sie sind bei uns richtig, wenn Sie:

  • in einer Privat- oder Genos­sen­schafts­woh­nung leben.
  • Probleme haben, Ihre Miete zu bezahlen.
  • Aufgrund anste­hen­der Ver­än­de­run­gen wissen, dass es Ihnen bald nicht mehr möglich sein wird, Ihre Miete zu bezahlen.
  • auf­ge­for­dert wurden, auszuziehen.
  • eine gericht­li­che Kündigung oder Räu­mungs­kla­ge erhalten haben.
  • ihr Miet­ver­trag befristet ist und Sie Fragen zur Befris­tung, Ver­län­ge­rung und alter­na­ti­ven Wohn­mög­lich­kei­ten haben.

 

Einen Haus­halts­plan und andere Vorlagen finden Sie hier: Vorlagen

Unsere Daten­schutz­er­klä­rung finden Sie hier: Daten­schutz­er­klä­rung

 

Wir bieten kostenlos:

  • Infor­ma­ti­on in miet- und ver­fah­rens­recht­li­chen Fragen
    Unser Team besteht aus erfah­re­nen Sozialarbeiter*innen, die Ihnen Informationen rund um das Thema Kündigung und Räu­mungs­kla­ge bieten können.

Sie erreichen uns unter dieser Tele­fon­num­mer: 01/2185690

Montag von 08:30–12:30 und 13:30–15:30

Dienstag, Mittwoch, Don­ners­tag und Freitag von 08:30–12:30

Bei komplexen miet­recht­li­chen Fragen leiten wir jedoch an andere juris­ti­sche Bera­tungs­stel­len weiter, wie die Mie­ter­hil­fe mobil, die Mie­ter­ver­ei­ni­gung oder die Mieterinteressensgemeinschaft.

Mie­ter­hil­fe mobil (kostenlos)
Guglgasse 7–9, 1030 Wien
Tel: 01 / 4000 — 259 25
E‑Mail: mobile@mieterhilfe.at

Mie­ter­ver­ei­ni­gung
Reichs­rats­stra­ße 15, 1010 Wien
Tel.: 050195 — 3000
E‑Mail: zentrale@mietervereinigung.at

Mie­ter­inter­es­sens­ge­mein­schaft
Antons­platz 22, 1100 Wien
Tel.: 01/ 602 25 31

 

  • Abklärung: Überhöhte Miete
    Wir schauen uns gerne Ihren Miet­ver­trag und die Miethöhe an. Wenn der Verdacht besteht, dass Ihre Miete überhöht ist, infor­mie­ren wir Sie über Ihre Mög­lich­kei­ten einer Miet­zins­über­prü­fung über die Schlich­tungs­stel­le und alle nötigen Schritte.

 

  • Ver­mitt­lung bei Haus­ver­wal­tun­gen und Eigentümer*innen
    Gerne unter­stüt­zen wir Sie bei der Kon­takt­auf­nah­me mit Ihrer Haus­ver­wal­tung oder der beauf­trag­ten Rechts­an­walts­kanz­lei, um eine Eini­gungs­be­reit­schaft und/oder Ver­ein­ba­run­gen zum Woh­nungs­er­halt abzuklären.
    Wir handeln nur nach unter­schrie­be­ner Ermäch­ti­gungs­er­klä­rung (siehe Vorlagen) und in Absprache mit Ihnen!

 

  • Ent­wick­lung eines Haushalts- und Finanzplanes
    Gemeinsam mit Ihnen schauen wir uns Ihre Einnahmen und Ausgaben an und ver­schaf­fen uns einen Überblick über Ihre finan­zi­el­le Lage und die Leist­bar­keit Ihrer Wohnung. Zur Beglei­chung eines Miet­rück­stan­des müssen zunächst alle eigenen ver­füg­ba­ren Mittel heran gezogen werden.
    Wenn möglich, geben wir Tipps zu Ein­spa­rungs­mög­lich­kei­ten oder infor­mie­ren über finan­zi­el­le Beihilfen. Unter Vorlagen stellen wir Ihnen einen Haus­halts­plan zum Befüllen zur Verfügung.

 

  • Beratung zu möglichen finan­zi­el­len Unter­stüt­zun­gen, Wohn­bei­hil­fe und Sozialleistungen
    Die FAWOS verfügt als Bera­tungs­stel­le über keine finan­zi­el­len Mittel. In der Beratung besteht die Mög­lich­keit, abzu­klä­ren, ob die Zugangs­vor­aus­set­zun­gen für eine Hilfe in beson­de­ren Lebens­la­gen zur Beglei­chung eines Miet­rück­stan­des bei der MA 40 erfüllt sind. Wenn dem so ist, unter­stüt­zen unsere Sozialarbeiter*innen Sie dabei, ein solches Ansuchen zu stellen.
    Darüber hinaus klären wir ab, ob es noch eine Geld­leis­tung, wie die Min­dest­si­che­rung oder die Wohn­bei­hil­fe, gibt, die Sie noch nicht erhalten aber einen Anspruch haben. Auch hier unter­stüt­zen wir bei der Antragsstellung.
    Hier finden sie die Daten­schutz­recht­li­chen Informationen der MA 40 gemäß Art. 13 DSGV.

 

  • Kri­sen­in­ter­ven­ti­on
    Uns ist bewusst, dass der drohende Verlust der eigenen Wohnung eine sehr belas­ten­de Kri­sen­si­tua­ti­on darstellt.
    Unser Team aus Sozialarbeiter*innen ist erfahren und geschult darin, Ihnen auch in Kri­sen­si­tua­tio­nen beratend zur Seite zu stehen.

 

  • Wohn­coa­ching & Wohnunterstützung
    Für alle Mieter*innen, deren Wohnung bei FAWOS gesichert werden konnte, bieten wir als weitere Wohn­un­ter­stüt­zung das Wohn­coa­ching als Nach­be­treu­ung an.
    Im Wohn­coa­ching erhalten Sie sozi­al­ar­bei­te­ri­sche Unter­stützung zu Themen, die Sie ein­brin­gen. Es besteht die Mög­lich­keit, Sie zu wichtigen Terminen oder bei Behör­den­we­gen zu begleiten. Auch bieten wir, wenn gewünscht, das Betreute Konto im Wohn­coa­ching an.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Ich habe von FAWOS einen Brief erhalten. Warum haben Sie mich angeschrieben?
Aufgrund des § 33a im Miet­rechts­ge­setz wurde FAWOS vom zustän­di­gen Bezirks­ge­richt über ein ein­ge­brach­tes Verfahren, Ihre Wohnung betref­fend, verständigt.

Wann kann ich mich bei FAWOS melden?

Auch wenn noch keine Miete offen ist, beraten wir gerne. Es ist wichtig, sich möglichst früh bei uns zu melden!

Ver­mit­teln Sie auch Wohnungen?
Nein, wir bieten keine Wohnungen an. FAWOS sucht gemeinsam mit Ihnen Wege, Ihre Wohnung zu sichern, wenn Sie das wollen.

Sollten Sie eine neue Wohnung brauchen, bieten folgende Stellen dazu Beratung an:

Mein Einkommen ist zu gering, was kann ich tun?

Wir bieten Unter­stützung in der Abklärung der Anspruchs­be­rech­ti­gung und bei der Antragstellung.

Welche Unter­la­gen muss ich bei einer Beratung bei FAWOS vorlegen?

Die folgenden Unter­la­gen sind zur Klärung Ihrer Situation und für eine umfas­sen­de Beratung oft hilfreich. Wichtig ist jedoch, dass Sie auch ohne Unter­la­gen eine erste Beratung in Anspruch nehmen können. 

  • Miet­ver­trag
  • Nachweis über die zuletzt bezahlten Mieten
  • Mahnungen der Hausverwaltung
  • Kündigung, Räu­mungs­kla­ge oder andere gericht­li­che Schreiben, die Ihre Wohnung betreffen
  • Per­so­nal­do­ku­men­te
  • Ein­kom­mens­nach­wei­se

 

Miet­recht­li­che Informationen

Ablauf­gra­fik ‑Kündigung + FAQ

Fragen zur Exekution

Fragen zum befris­te­ten Miet­ver­trag und Übergabeauftrag

Ablauf­gra­fik ‑Räu­mungs­kla­ge + FAQ

 

Vorlagen

Haus­halts­plan

Ermäch­ti­gung zur Vertretung

Ein­wen­dun­gen

Kontakt & Information
Wir informieren und beraten Sie gerne!
01/2185690
FAWOS - Fachstelle für Wohnungssicherung
Erdbergstraße 228
1110 Wien
Montag von 08:30-12:30 und 13:30-15:30

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:30-12:30
Freitag von 08:30 - 13:00
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