FAWOS — Wohnungssicherung

Fachstelle für Wohnungssicherung — Wer sind wir?
Die Fachstelle für Wohnungssicherung, FAWOS, ist eine Einrichtung der Volkshilfe Wien im Auftrag der Stadt Wien. Unser Team besteht aus engagierten und gut ausgebildeten Sozialarbeiter*innen. Bei uns erhalten Bewohner*innen von Privat‑, Genossenschafts- und fremdverwalteten Gemeindewohnungen in Wien, die vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind, Beratung und Unterstützung.
Unser Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen für Ihre Problemlagen zur Sicherung Ihrer Wohnung zu suchen, Sie zu beraten und zu begleiten.
Wir vergeben keine Wohnungen.
Die Beratung erfolgt freiwillig und kostenlos.
Sie sind bei uns richtig, wenn Sie:
- in einer Privat- oder Genossenschaftswohnung leben.
- Probleme haben, Ihre Miete zu bezahlen.
- Aufgrund anstehender Veränderungen wissen, dass es Ihnen bald nicht mehr möglich sein wird, Ihre Miete zu bezahlen.
- aufgefordert wurden, auszuziehen.
- eine gerichtliche Kündigung oder Räumungsklage erhalten haben.
- ihr Mietvertrag befristet ist und Sie Fragen zur Befristung, Verlängerung und alternativen Wohnmöglichkeiten haben.
Einen Haushaltsplan und andere Vorlagen finden Sie hier: Vorlagen
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier: Datenschutzerklärung
Wir bieten kostenlos:
- Information in miet- und verfahrensrechtlichen Fragen
Unser Team besteht aus erfahrenen Sozialarbeiter*innen, die Ihnen Informationen rund um das Thema Kündigung und Räumungsklage bieten können.
Sie erreichen uns unter dieser Telefonnummer: 01/2185690
Montag von 08:30–12:30 und 13:30–15:30
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:30–12:30
Bei komplexen mietrechtlichen Fragen leiten wir jedoch an andere juristische Beratungsstellen weiter, wie die Mieterhilfe mobil, die Mietervereinigung oder die Mieterinteressensgemeinschaft.
Mieterhilfe mobil (kostenlos)
Guglgasse 7–9, 1030 Wien
Tel: 01 / 4000 — 259 25
E‑Mail: mobile@mieterhilfe.atMietervereinigung
Reichsratsstraße 15, 1010 Wien
Tel.: 050195 — 3000
E‑Mail: zentrale@mietervereinigung.atMieterinteressensgemeinschaft
Antonsplatz 22, 1100 Wien
Tel.: 01/ 602 25 31
- Abklärung: Überhöhte Miete
Wir schauen uns gerne Ihren Mietvertrag und die Miethöhe an. Wenn der Verdacht besteht, dass Ihre Miete überhöht ist, informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten einer Mietzinsüberprüfung über die Schlichtungsstelle und alle nötigen Schritte.
- Vermittlung bei Hausverwaltungen und Eigentümer*innen
Gerne unterstützen wir Sie bei der Kontaktaufnahme mit Ihrer Hausverwaltung oder der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei, um eine Einigungsbereitschaft und/oder Vereinbarungen zum Wohnungserhalt abzuklären.
Wir handeln nur nach unterschriebener Ermächtigungserklärung (siehe Vorlagen) und in Absprache mit Ihnen!
- Entwicklung eines Haushalts- und Finanzplanes
Gemeinsam mit Ihnen schauen wir uns Ihre Einnahmen und Ausgaben an und verschaffen uns einen Überblick über Ihre finanzielle Lage und die Leistbarkeit Ihrer Wohnung. Zur Begleichung eines Mietrückstandes müssen zunächst alle eigenen verfügbaren Mittel heran gezogen werden.
Wenn möglich, geben wir Tipps zu Einsparungsmöglichkeiten oder informieren über finanzielle Beihilfen. Unter Vorlagen stellen wir Ihnen einen Haushaltsplan zum Befüllen zur Verfügung.
- Beratung zu möglichen finanziellen Unterstützungen, Wohnbeihilfe und Sozialleistungen
Die FAWOS verfügt als Beratungsstelle über keine finanziellen Mittel. In der Beratung besteht die Möglichkeit, abzuklären, ob die Zugangsvoraussetzungen für eine Hilfe in besonderen Lebenslagen zur Begleichung eines Mietrückstandes bei der MA 40 erfüllt sind. Wenn dem so ist, unterstützen unsere Sozialarbeiter*innen Sie dabei, ein solches Ansuchen zu stellen.
Darüber hinaus klären wir ab, ob es noch eine Geldleistung, wie die Mindestsicherung oder die Wohnbeihilfe, gibt, die Sie noch nicht erhalten aber einen Anspruch haben. Auch hier unterstützen wir bei der Antragsstellung.
Hier finden sie die Datenschutzrechtlichen Informationen der MA 40 gemäß Art. 13 DSGV.
- Krisenintervention
Uns ist bewusst, dass der drohende Verlust der eigenen Wohnung eine sehr belastende Krisensituation darstellt.
Unser Team aus Sozialarbeiter*innen ist erfahren und geschult darin, Ihnen auch in Krisensituationen beratend zur Seite zu stehen.
- Wohncoaching & Wohnunterstützung
Für alle Mieter*innen, deren Wohnung bei FAWOS gesichert werden konnte, bieten wir als weitere Wohnunterstützung das Wohncoaching als Nachbetreuung an.
Im Wohncoaching erhalten Sie sozialarbeiterische Unterstützung zu Themen, die Sie einbringen. Es besteht die Möglichkeit, Sie zu wichtigen Terminen oder bei Behördenwegen zu begleiten. Auch bieten wir, wenn gewünscht, das Betreute Konto im Wohncoaching an.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Ich habe von FAWOS einen Brief erhalten. Warum haben Sie mich angeschrieben?
Aufgrund des § 33a im Mietrechtsgesetz wurde FAWOS vom zuständigen Bezirksgericht über ein eingebrachtes Verfahren, Ihre Wohnung betreffend, verständigt.
Wann kann ich mich bei FAWOS melden?
Auch wenn noch keine Miete offen ist, beraten wir gerne. Es ist wichtig, sich möglichst früh bei uns zu melden!
Vermitteln Sie auch Wohnungen?
Nein, wir bieten keine Wohnungen an. FAWOS sucht gemeinsam mit Ihnen Wege, Ihre Wohnung zu sichern, wenn Sie das wollen.
Sollten Sie eine neue Wohnung brauchen, bieten folgende Stellen dazu Beratung an:
- Wohndrehscheibe – Volkshilfe Wien, 1030 Wien, Erdbergstraße 216A/Stiege 1/Top 1, Tel.: 01/360 64–4343
- Wohnberatung Wien – Informationen über geförderte Wohnungen, 1030 Wien, Guglgasse 7–9/Ecke Paragonstraße, Tel. 01–24 111
- Mein Wien Apartment – 1030 Wien, Schlachthausgasse 29/Bürostiege/1.OG, Tel.: 01 795 04 0
Mein Einkommen ist zu gering, was kann ich tun?
- Antrag auf Wiener Mindestsicherung und Mietbeihilfe bei der MA 40 +
- Antrag auf Wohnbeihilfe bei der MA 50 +
Heiligenstädter Straße 31, 1190 Wien (Stiege 3, 2. Stock, Einlaufstelle Zimmer 228)
Telefon: +43 1 4000–74880
E‑Mail: wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at
Wir bieten Unterstützung in der Abklärung der Anspruchsberechtigung und bei der Antragstellung.
Welche Unterlagen muss ich bei einer Beratung bei FAWOS vorlegen?
Die folgenden Unterlagen sind zur Klärung Ihrer Situation und für eine umfassende Beratung oft hilfreich. Wichtig ist jedoch, dass Sie auch ohne Unterlagen eine erste Beratung in Anspruch nehmen können.
- Mietvertrag
- Nachweis über die zuletzt bezahlten Mieten
- Mahnungen der Hausverwaltung
- Kündigung, Räumungsklage oder andere gerichtliche Schreiben, die Ihre Wohnung betreffen
- Personaldokumente
- Einkommensnachweise
Mietrechtliche Informationen
Ablaufgrafik ‑Kündigung + FAQ
Fragen zum befristeten Mietvertrag und Übergabeauftrag
Ablaufgrafik ‑Räumungsklage + FAQ
Vorlagen
Kontakt & Information
Wir informieren und beraten Sie gerne!
Erdbergstraße 228
1110 Wien
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:30-12:30
Freitag von 08:30 - 13:00
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