Unser Beratungsangebot
Die Fachstelle für Wohnungssicherung (FAWOS) ist eine Beratungsstelle für Menschen, die in Wien wohnen und eine Privatwohnung, Genossenschaftswohnung oder fremdverwaltete Gemeindewohnung mieten. Unser kostenloses und freiwilliges Beratungsangebot richtet sich an Personen, die sich in einer der folgenden Situationen befinden:
Wir vergeben keine Wohnungen und können auch nicht bei der Suche nach einer neuen Wohnung unterstützen.
So bereiten Sie sich auf Ihre Beratung bei FAWOS vor:
1. Haushaltsplan ausfüllen
Bitte füllen Sie vor Ihrem Termin einen Haushaltsplan aus. So erhalten wir einen Überblick über Ihre finanzielle Situation und können Sie gezielter beraten.
2. Wichtige Unterlagen sammeln und mitbringen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Beratung mit:
- Lichtbildausweis
- Vollständigen Mietvertrag
- Meldezettel
- Aktuelle Einkommensnachweise
- Mahnungen, Kündigungsschreiben oder gerichtliche Schreiben
- Sonstige Unterlagen, die mit Ihrem Mietrückstand zusammenhängen
3. Informationen zum Gerichtsverfahren
Wenn es ein Gerichtsverfahren zu Ihrer Wohnung gibt, ist es wichtig,
- alle gerichtlichen Schreiben sorgfältig durchzulesen und
- alle Unterlagen aufzubewahren.
Darüber hinaus finden Sie hier wichtige Informationen und Vorlagen. Diese helfen Ihnen, den aktuellen Stand des Verfahrens und wichtige Fristen besser zu verstehen.
- Fragen zur Exekution
- Ablaufgrafik Räumungsklage + Fragen zur Räumungsklage
- Fragen zum befristeten Mietvertrag und Übergabeauftrag
- Ablaufgrafik Kündigung + Fragen zur Kündigung
- Einwendung gerichtliche Kündigung
Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzhinweise vor der Beratung bei FAWOS zur Kenntnis.
Über uns für Stakeholder*innen
Die Fachstelle für Wohnungssicherung (FAWOS) ist eine Einrichtung der Volkhilfe Wien, die im Auftrag der Stadt Wien sozialarbeiterische Beratungen zum Thema Wohnungserhalt anbietet.
Das Angebot richtet sich an Mieter*innen von privaten Mietwohnungen, Genossenschaftswohnungen oder fremdverwalteten Gemeindewohnungen.
Die FAWOS als sozialarbeiterische Beratungsstelle verfügt über keine eigenen finanziellen Mittel und kann daher auch keine Geldaushilfen anbieten.
Im Zuge unserer kostenlosen Beratung wird die individuelle Situation sozialarbeiterisch abgeklärt, zum Mietrecht informiert und Fördervoraussetzungen für ein Ansuchen auf Hilfe in besonderen Lebenslagen der MA 40 oder für das Unterstützungsprogramm WOHNSCHIRM Miete des Sozialministeriums besprochen. Die Entscheidung über das jeweilige Ansuchen obliegt der zuständigen Stelle.