Besuchsbegleitung

BESUCHSBEGLEITUNG
Bitte beachten Sie die Hygienevorschriften, die gerne bei einem persönlichem Gespräch bekannt gegeben werden.
Die Volkshilfe Wien bietet für einkommensschwache Familien geförderte Besuchsbegleitungen an. Ziel der Besuchsbegleitung im Sinne des § 111 AußStrG (Außerstreitgesetz) ist die Neu- oder Wiederanbahnung des persönlichen Kontakts zwischen einkommensschwachen, besuchsberechtigten Elternteilen und ihren minderjährigen Kindern.
Nach Durchführung der geförderten Besuchsbegleitung soll sichergestellt sein, dass der gerichtlich vereinbarte Besuchskontakt zwischen dem besuchsberechtigten Elternteil und dem/den Kind/ern selbständig konfliktfrei durchgeführt werden kann.
Details zu den Voraussetzungen finden sie HIER.
Informationen und Formulare finden Sie hier zum Download: