Covid19 Quarantäne Quartier

Covid19 Quarantäne Quartier
Psychosoziale Betreuung
Aufgrund Ausgangs- und Quarantänebestimmungen für COVID-19-Verdachtsfälle und Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, besteht in Wien potentiell Bedarf für Ausweichquartiere, in denen Menschen untergebracht werden können, die in ihren Betreuungseinrichtungen aus verschiedenen Gründen nicht unter Quarantäne gestellt werden können (Platz/Enge, räumliche Voraussetzungen, Verhalten etc.).
Ein kurzfristiger Wohnplatzwechsel im Falle einer Zuweisung in ein Quarantänequartier stellt eine enorme psychische Mehrbelastung dar, umso wichtiger ist es, in einer solchen Extremsituation, die Menschen bestmöglich zu versorgen.
Die Volkshilfe Wien stellt deshalb, in Kooperation mit dem Arbeiter- Samariter-Bund, seit 1. Oktober 2020 ein psychosoziales Betreuungsteam, im Covid-19 Quarantänequartier Hietzing, zur Verfügung.
Das gemeinsame Ziel ist es, kurzfristig eine bestmögliche Betreuung und Versorgung der unterzubringenden Personen sicherzustellen.
Die Zielgruppe im Covid-19 Quarantäne Quartier Hietzing umfasst „absonderungspflichtige“ Erwachsene, Einzelpersonen oder Paare, welche als Kontaktpersonen, Verdachtsfälle oder bestätigte positive Fälle gelten, deren Versorgung Zuhause bzw. in der aktuellen Unterbringungssituation bei Absonderung bzw. Quarantäne aus individuellen oder räumlichen Gründen nicht möglich ist (z.B. kein Wohnraum verfügbar, enge Wohnverhältnisse, psychische Erkrankungen, etc.) und der Bedarf einer psychosozialen Betreuung während der Quarantäne besteht.
Durch das Betreuungsteam der Volkshilfe Wien werden folgende ergänzenden Aufgaben, telefonisch sowie vor Ort, erfüllt:
- Psychosoziale Kurzanamnese im Zuge der Aufnahme
- Kontaktaufnahme und abgesprochener Informationsaustausch mit betreuenden Einrichtungen, Angehörigen, Arbeitgeber*in, Erwachsenenvertretung, Arzt/Ärztin, etc.
- Psychosoziale Beratung und Betreuung durch ausgebildetes Personal
- Entlastungsgespräche
- Information und Beratung bei behördlichen, sozialen und gesundheitlichen Angelegenheiten
- Rechtliche Informationen (Covid-19 Maßnahmen, Absonderung, etc.)
- Schnittstelle zu Betreuungseinrichtungen bzw. Hilfenetzwerken der Bewohner*innen
- Individuelle Empfehlung und Weitervermittlung an weiterführende externe Einrichtungen und Beratungsstellen, Orientierungsstütze bei weiteren Hilfsangeboten
- Enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Systemen im Gesundheits- und Sozialbereich (Ärztliche Konsiliardienste, Psychosozialer Dienst, Pflege- und Betreuungsdienste, Suchthilfe)
- Fachliche Vernetzung zwischen PSD/SHW und Volkshilfe Wien für einen gebündelten Austausch
- Kontakt zu Sprachmittlungsdiensten bei Bedarf
- Prävention von Konflikt- und Gewaltvorfällen
- Krisen- und Deeskalationsmanagement
- Zusammenarbeit Sanitäts- und Betreuungspersonals vor Ort.
Die Entscheidung für die Unterbringung, Verschiebung, Hospitalisierung und Entlassung von Personen erfolgt durch die Behörde/ den Auftraggeber der Betreuungseinrichtung (MA15).